Am UNESCO Welterbe Grube Messel ist ab März 2026 eine Stelle im Rahmen eines Minijobs als
Servicekraft (m/w/d) im Bistro
zu besetzen.

Die Welterbe Grube Messel gGmbH ist zuständig für die Vermittlung des ältesten UNESCO Weltnaturerbes Deutschlands: der Grube Messel. Sie hat die Aufgabe, das UNESCO-Welterbe zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ganzjährig bieten wir Führungen in die Grube Messel an. Die Grube Messel ist ein stillgelegter Ölschiefertagebau. Sie erlaubt einen einzigartigen Einblick in ein Ökosystem vor 47 Millionen Jahren. Im Besuchenden- und Museumsbereich betreiben wir außerdem ein Bistro mit ca. 80 Sitzplätzen und einer Terrasse.

Ihre Aufgaben
• Bedienung der Gäste des Bistros (Gästeberatung, Service)
• Einkauf, Abrechnung und Kassenführung
• Vorbereitung von einfachen Speisen und Getränken
• Einhaltung der Hygienevorschriften für den Gastronomiebereich

Was Sie mitbringen
• Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
• Bereitschaft im Team zu arbeiten und sich fortzubilden
• Flexibilität und die Bereitschaft zur Wochenendtätigkeit (Samstag, Sonntag, Feiertage)
• Engagement, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit
• Kenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil
• Erfahrungen im gastronomischen Bereich sind von Vorteil

Was wir bieten
• eine attraktive, vielseitige Tätigkeit
• die Unterstützung von einem motivierten, kleinen Team
• eine Bezahlung in Höhe von 14 €/ Std.
• eine reguläre Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr

Bewerbung
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail an office@welterbe-grube-messel.de mit dem Betreff Bistro-Servicekraft. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Christine Hogefeld telefonisch unter +49 (0) 6159 71759-0 zur Verfügung.
Personen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.


Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSlG) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.


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