Hausordnung

Zweck der Hausordnung
Unsere Hausordnung dient dazu, den Aufenthalt bei uns in angenehmer Atmosphäre erleben zu können. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Sie ist für alle Besuchenden verbindlich.

Hausrecht
Die Geschäftsleitung übt, vertreten durch die Mitarbeitenden des Welterbes Grube Messel, das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz der Besuchenden sowie der Mitarbeitenden des Museums.

Benutzung der Einrichtung des UNESCO Welterbes Grube Messel
Die Besuchenden haben die Benutzungshinweise und Anweisungen der Beschäftigten der Grube Messel zu beachten. Sollten die Besuchenden dem nicht nachkommen, können Beschäftigte der Grube Messel sie von der Benutzung der Einrichtung ausschließen oder des Geländes verweisen, ohne dass hierdurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung der Hinweise, Anleitungen oder Anweisungen entstehen, ist eine Haftung des Welterbes Grube Messel ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Welterbes Grube Messel, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden). Um Unfälle zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. im Museumsgebäude und auf dem Außengelände der Welterbestätte Grube Messel nicht gestattet ist.

Rauchen, Feuer, Mitbringen von Gegenständen
In den Räumen des Museums und auf dem Grubengelände darf nicht geraucht werden. Sperriges Handgepäck, Taschen und Koffer sind in der Garderobe einzuschließen. Unsere Garderobe und Schließfächer stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeiten des Museums in dessen Obergeschoss zur Verfügung. Eine Haftung für die Garderobe und in Schließfächer zurückgelassene Gegenstände ist ausgeschlossen.

Essen und Trinken
In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt. Bitte nutzen Sie das Bistro und die Außenbereiche.

Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume ist, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden, untersagt.

Fotografieren und Filmen
Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art sind nur zu privaten (Souvenir-)Zwecken gestattet. Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke – auch auf privaten Homepages – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung der Welterbe Grube Messel gGmbH. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten.

Benutzung der Spielgeräte
Bei Benutzung von Spielgeräten sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonstige unsachgemäße Benutzung entstehen, ist eine Haftung der Welterbe Grube Messel gGmbH ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Welterbe Grube Messel gGmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden).

Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zu den Einrichtungen. Eltern bzw. Aufsichtspersonen werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Genügen Eltern bzw. Aufsichtspersonen ihrer Aufsichtspflicht nicht, so haften sie für alle Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

Media-Guide, Museums-App, W-Lan
Das Welterbe Grube Messel stellt den Besuchenden einen Media-Guide sowie ein WLAN zur Nutzung mit eigenen mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones, Tablets) zur Verfügung.
Eine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Inhalte oder für die fehlerfreie Funktion des WLAN wird nicht übernommen. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Welterbes Grube Messel oder seiner Mitarbeitenden.
Das Einspeisen von Software oder Dateien jeglicher Art in den bereitgestellten WLAN-Access-Point ist untersagt. Die Wiedergabe des Media-Guides auf eigenen Geräten ist ausschließlich mit Kopfhörern gestattet.

Öffnungszeiten
Die Besuchszeit endet um 17.00 Uhr. Letzter Einlass in die Ausstellung ist um 16.00 Uhr. Das Museumsgelände inklusive der Außenanlagen, ist nur während der Öffnungzeiten zugänglich.
Unsere Öffnungszeiten:
15.03. – 15.11.: Mo – So 10 – 17 Uhr
16.11. – 14.03.: Mi – So 10 – 17 Uhr
(ausgenommen 24.12. – 26.12. und 31.12. – 01.01)

Bitte beachten Sie bei einer Führung in das Grubengelände die separat aufgelisteten Führungsrichtlinien der Welterbe Grube Messel gGmbH.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Ihre Welterbe Grube Messel gGmbH